AB WANN GILT EIN FAHRZEUG ALS OLDTIMER?

 Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.

Nicht jedes mehr als 30 Jahre alte Auto ist auch gleichzeitig ein Oldtimer. Deshalb ist vor dem Erhalt des Prädikats „Oldtimer“ ein Gutachten verpflichtend.

 


WOZU BRAUCHE ICH EIN WERTGUTACHTEN?

Ein Kurz- oder Wertgutachten dient primär der Einstufung des Versicherungswertes Ihres Klassikers bei Ihrer Kaskoversicherung. 
Auch wenn Ihrer Versicherung möglicherweise eine Selbsteinschätzung des Versicherungswertes genügt, so ist ein entsprechendes Wertgutachten dennoch dringend anzuraten:
Denn spätestens bei fremd verschuldeten Unfällen dient Ihnen ein professionelles und gut dokumentiertes Gutachten auch gegenüber der gegnerischen Versicherung als Nachweis des Wertes Ihres unbeschädigten Fahrzeugs. Eine Selbsteinschätzung oder ein sehr einfache Kurzbewertung ist in solch einem Fall nur wenig hilfreich.

Darüber hinaus können umfangreichere Gutachten auch eine Orientierung zur Findung eines Kauf- oder Verkaufspreises Ihres Klassikers sein. 

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich ein Gutachten alle 2-3 Jahre zu erneuern.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN MARKTWERT, WIEDERBESCHAFFUNGSWERT UND WIEDERHERSTELLUNGSWERT?

Marktwert: Der Marktwert stellt den aktuellen Durchschnittswert eines Oldtimers am Privatmarkt für eben diese Fahrzeuggruppe fest. Nicht einberechnet sind Mehrwertsteuer und Gewinnspanne des Händlers. Damit ist der Marktwert die Grundlage für die Berechnung der Versicherungs- und Prämienhöhe.

Wiederbeschaffungswert:  

Unter dem Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflicht-gesichtspunkten gem. § 249 BGB) versteht man die Kosten, welche der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Händler ein dem besichtigten Fahrzeug entsprechendes, ähnliches oder vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung zu erwerben. 

Dies ist die Summe, welche  Ihnen im Falle eines Diebstahls, Totalschadens oder eines anderweitigen Verlusts zusteht, sofern Ihr Oldtimer entsprechend versichert ist.  

Seit 1985 ist nach den geänderten AKB-Richtlinien der Wiederbeschaffungswert nach Kasko-Bedingungen identisch mit dem Wiederbeschaffungswert nach Haftpflichtrecht. 


Wiederherstellungswert: Der Wiederherstellungswert bemisst den finanziellen Aufwand, der betrieben werden müsste, um ein Fahrzeug zu erwerben und durch eine Restaurierung wieder in den Zustand als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu bringen.
Bei umfangreichen und dokumentierten Restaurationen kann der Wiederherstellungswert über dem Marktwert des Fahrzeugs liegen.


OLDTIMER ZUSTANDSNOTEN NACH BEWERTUNGSSYSTEM NOTEN 1 BIS 5

 Note 1 - Makellos 

Makelloser Zustand. Keinerlei Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. (Oldtimer im Zustand der Note 1, sind sehr selten zu finden und dementsprechend auch sehr wertvoll und teuer) 

Note 2 - Gut 

Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwändig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: Wenn es die StVZO verlangt). (Oldtimer im Zustand der Note 2, sind ebenfalls selten zu finden, der Oldtimer muss sich dazu unter anderem im guten und rostfreien Zustand befinden) 

Note 3 - Gebraucht 

Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre sind zu erkennen. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Oldtimer ist im Gebrauchtzustand aber fahrbereit. (Oldtimer im Zustand der Note 3, sind häufiger auf Oldtimer Märkten und Oldtimer Kauf und Verkaufsplattformen im Internet zu finden. Diese Oldtimer weisen einen durchschnittlichen Erhaltungszustand auf und haben auch Mängel, unter anderem kann Rost vorhanden sein) 

Note 4 - Verbraucht 

Oldtimer im Verbrauchten Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Oldtimer weist Rost oder mittlere Durchrostungen auf. Teile können durchaus defekt sein oder fehlen. Fahrzeug ist aber zu reparieren (bzw. zu restaurieren). (Oldtimer im Zustand 4 sind Fahrzeuge, den man die Spuren des Alterns deutlich ansehen kann. Es sind Restaurationsarbeiten erforderlich und es muss eine mehr oder minder größere Summe, in die Reparatur bzw. Restauration investiert werden)
 

Note 5 - Restaurationsbedürftig 
Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert (Oldtimer im Zustand 5 beschreibt Fahrzeuge, die im Prinzip vollkommen neu aufgebaut werden müssen, falls das überhaupt noch möglich ist. Note 5 beschreibt den schlecht möglichsten Zustand eines Oldtimers.)